Skip to content

Geistiges Eigentum

Definitionen für geistiges Eigentum:
  • Geistiges Eigentum (IP) ist jedes entwickelte Eigentum, jede Erfindung oder jedes Arbeitsergebnis, das auf menschlicher Intelligenz basiert und durch Eigentumsgesetze vor unbefugter Nutzung durch eine andere Person geschützt ist. IP bezieht sich auf das Eigentum und den Besitz der exklusiven Rechte an einer Idee oder einem Design, welche die Person innehat, die das Konzept erfunden hat. Das bedeutet, dass keine andere Person gesetzlich befugt ist, das Kreativprodukt ohne Einwilligung des Eigentümers zu kopieren oder wiederzuverwenden.
  • Geistiges Eigentum ist historisch in vier Bereiche unterteilt: Urheberrecht, Patent, Schutzmarke und Geschäftsgeheimnisse, und wird durch das United States Patent and Trademark Office (USPTO) geregelt.
  • Das Urheberrecht ist ein Gesetz, das dem ursprünglichen Besitzer des Eigentums oder Arbeitsergebnisses (zum Beispiel eines Geräts, einer Technologie, Webseite oder eines Buchs) das Recht verleiht, Dritten die vorgesehene Verwendung desselben zu erlauben.
  • Das Patent ist eine Lizenz für den Erfinder, um die Herstellung oder Verwendung seiner Erfindung durch Personen oder Unternehmen zu verhindern.
  • Eine Schutzmarke ist ein Bereich des geistigen Eigentums, der ein Design oder ein Symbol umfasst, das die Erfindung eindeutig von Produkten anderer abgrenzt.
  • Ein Geschäftsgeheimnis ist ein bestimmtes Gerät oder geeignete Technik, die von einem Unternehmen im Geheimen zur Produktfertigung eingesetzt wird.
Patentliste von AMETEK MOCON